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Finanz- und Versicherungsmanagement

Eine nachhaltige Finanzplanung muss zuerst Ihre Existenz und die Ihrer Familie bzw. Ihres Unternehmens sichern. Das hat bei uns absolute Priorität. Deshalb arbeiten wir nicht nur als Investmentberater, sondern auch als unabhängiger Versicherungsmakler an Ihrer Seite. 

Je nach Anlagehorizont ist Ihr Anlagevermögen kurzfristigen Kursschwankungen und Wirtschaftszyklen ausgesetzt, vor allem ergeben sich Gefahren wie z. B. Unfällen, Krankheiten oder Berufsunfähigkeit, die den Vermögensaufbau und das Finanzkonzept gefährden können. Wir haben uns deshalb darauf spezialisiert, aus dem überwältigenden Markt an Versicherungen genau die heraus zu suchen, die ideal zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passen – ob es sich dabei nun um eine Unfallversicherung, eine Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung handelt. Unser Credo: „Wissen was taugt und tun was wirkt.“ Wir achten darauf, dass Sie jeden Cent sinnvoll investieren und dies auch nur in Versicherungen, die Sie auch wirklich brauchen.

Unser Können besteht in der richtigen Mischung aus Absicherung und Vermögensaufbau. So entwickeln wir für Sie einen ganzheitlichen und nachhaltigen Finanzplan, mit dem Sie sicher durch den großen Kosmos der Finanzwelt navigieren. Und weil Welt und Leben sich immer wieder wandeln, gleichen wir Ihren Status regelmäßig ab – um nachzujustieren, wenn sich Ihre Wünsche oder der Markt ändern.

Krankenversicherung

Egal ob gesetzlich oder privat versichert. Wir beraten Sie kompetent und unabhängig in beiden Arten der Krankenversicherung und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile von beiden Systemen auf.

In Deutschland unterliegen wir der Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder Bürger verpflichtet ist eine private oder gesetzliche Krankenversicherung nachzuweisen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein Bestandteil des Sozialversicherungssystems, ebenso wie die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Neben der gesetzlichen Krankenkasse besteht ebenso die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Dieser Wechsel ist jedoch von gewissen Voraussetzungen abhängig. In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bevölkerung bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert und haben so einen gesetzlichen Anspruch auf Gesundheitsleistungen.

 

 

Gesetzliche Krankenversicherung:
Aufgrund der Versicherungspflicht, muss sich jeder Arbeitnehmer, der mit seinem jährlichen Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, gesetzlich krankenversichern. Studenten, Freiberufler, Beamte und Selbstständige haben auch die Möglichkeit eine Private Krankenversicherung (PKV) zu wählen. Ein wesentlicher Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch, dass die Versicherten den Lebensgefährten mit geringem Einkommen, sowie Kinder zumeist kostenlos mitversichern können. Eine solche Art der kostenlosen Familienversicherung bietet zum Beispiel das private Krankenversicherungssystem nicht.

Welche Leistungen eine gesetzliche Krankenkasse erbringen muss, ist größtenteils gesetzlich geregelt. So sind 95% der gesetzlichen Leistungen bei allen Krankenversicherungen gleich. Allgemein gehören zum Leistungskatalog Maßnahmen zur Verbesserung, Wiederherstellung oder Erhaltung des Gesundheitszustandes. Dazu gehören zum Beispiel die normale Grundversorgung beim Zahnarzt, jegliche Leistungen in Krankenhäusern und ambulante Behandlungen, die beim Haus- oder Facharzt durchgeführt werden. Immer mehr gesetzliche Krankenkassen bieten aber inzwischen auch Mehrleistungen wie beispielsweise Osteopathiebehandlungen und professionelle Zahnreinigungen an. Dazu gibt es bei vielen Krankenkassen auch Bonussysteme, wobei ein gesundheitsbewusstes Leben gefördert und auch entlohnt wird. So gibt es einige wenige Krankenkassen, bei denen man bis zu 200,00 € im Jahr als Bonus zurück erhält.

Doch nicht nur wegen den verschiedenen Zusatzleistungen oder Bonusprogrammen lohnt sich ein Vergleich der Krankenkassen. Auch die Beitragssätze variieren zwischen den Anbietern.  Für Arbeitnehmer liegt der allgemeine Beitragssatz für eine gesetzliche Krankenversicherung bei 14,6 Prozent. Dazu kommt der individuelle Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkassen.

Durch einen Krankenkassenvergleich lassen sich somit nicht nur die Zusatzleistungen optimieren, sondern auch der zu zahlende Beitrag minimieren. Gerne unterstützen wir Sie auch in diesen Fragestellungen.

 

Private Krankenversicherung:
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte wohl überlegt sein. Trotzdem bietet das private Krankenversicherungssystem viele Vorteile. Neben besseren Leistungen, einer schnelleren Terminfindung beim Facharzt sind oftmals auch die Beiträge für jüngere Personengruppen deutlich günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn die Beiträge für die PKV orientieren sich nicht wie bei der gesetzlichen Absicherung am Einkommen, sondern an individuellen Kriterien. Neben der Berufsgruppe und dem aktuellen Gesundheitszustand spielt auch das Alter eine entscheidene Rolle. Daneben gibt es zusätzlich zahlreiche Tarifgestaltungen, welche die Höhe des monatlichen Beitrages beeinflussen. Je nachdem, welcher Leistungsumfang gewünscht ist, kann so der Beitrag für die Krankenversicherung variieren.

Unabhängig davon ob Sie eine sehr günstige private Krankenversicherung wünschen oder eine Absicherung mit zusätzlichen Extra-Leistungen, ist das Preis – Leistungsverhältnis ausschlaggebend für eine gute PKV. Ein entsprechender Marktvergleich durch uns, welcher sowohl die Kosten als auch die Leistung berücksichtigt, zeigt Ihnen schnell welche Krankenversicherung für Sie optimal ist.

 

Private Krankenzusatzversicherung:
Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können sich gesetzlich Versicherte gegen Zuzahlungen für medizinische Leistungen absichern. Die Versicherung übernimmt dabei die zusätzlichen Kosten entweder teilweise oder vollständig, welche der Versicherte selbst tragen müsste. Eine Krankenzusatzversicherung wird für die unterschiedlichsten Gesundheitsbereiche angeboten.

Die Zahnzusatzversicherung ist die bekannteste Krankenzusatzversicherung. Die Zusatzversicherung für den dentalen Bereich übernimmt die Kosten für vereinbarte zahnärztliche Behandlungen (z.B. Prophylaxe) oder den Zahnersatz. Daneben gibt es auch Krankenzusatzversicherungen, die für den Fall eines stationären Krankenhausaufenthaltes abgeschlossen werden können. Diese übernehmen für den Versicherten je nach gewählten Leistungen die Zusatzkosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt. Für die Beantragung des Versicherungsschutzes ist, wie bei der privaten Krankenvollversicherung, eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

 

Einkommensvorsorge

Ihre Arbeitskraft und das daraus resultierende Einkommen bildet die Grundlage für ihre Lebensqualität und das erreichen eines gewissen Lebensstandards. Doch kann Ihre Arbeitskraft durch Krankheit oder einen Unfall von einem Tag auf den anderen wegfallen. Schon eine längere Erkrankung kann zu einschneidenden Einkommenseinbußen führen. Ob ein Unfall im Straßenverkehr, Burnout durch Stress, Allergien, Rückenprobleme oder die Erkrankung an Krebs – bei der Arbeit und in der Freizeit lauern viele Risiken. Die Einkommensvorsorge ist heutzutage wichtiger denn je!

Es gibt verschiedene Arten der Einkommensvorsorge. Die beste Absicherung bietet hier eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine so genannte Dread Disease Versicherung (Absicherung von schweren Krankheiten). Ergänzend dazu empfehlen wir eine kleine Unfallversicherung und bei Familien oder größeren Finanzierungen die Absicherung gegen den Todesfall (Risikolebensversicherung).

Weitere Produkte in dieser Sparte sind die Krankentagegeld bei Lohnausfall oder der Absicherung der Grundfähigkeiten (Grundfähigkeitsversicherung). Die Palette der Vorsorgemöglichkeiten ist groß und unübersichtlich. Gerne unterstützen wir Sie aber bei der Wahl des richtigen Produktes, welches auf Ihre persönliche Situation passt. 

 

Berufsunfähigkeitsversicherung:
Bis zum Jahr 2001 hatten die meisten Deutschen noch einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente bei Berufsunfähigkeit. Durch eine Gesetzesreform wurden diese Sozialleistungen allerdings gestrichen und durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese Rente ist allerdings deutlich schwerer zu bekommen, denn als „erwerbsgemindert“ gilt nur derjenige, der in keinem Beruf mehr arbeiten kann und dies unabhängig vom Berufsfeld.

Das Risiko vor dem Rentenbeginn Berufsunfähig zu werden ist nicht unerheblich. So wird jeder vierte Deutsche noch vor dem regulären Renteneintritt arbeitsunfähig. Vor diesem Hintergrund ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), neben der privaten Haftpflichtversicherung, eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wer seinen Lebensstandard halten will, wenn er selbst nicht mehr arbeiten kann, kommt um diese private Vorsorge nicht herum.

Bereits vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie auf bestimmt Vertragsbestandteile auch und einige Klauseln vertraglich ausschließen. Das gilt vor allem für die abstrakte und die konkrete Verweisung. Denn mit dieser Option hat der Versicherer die Möglichkeit, den Betroffenen in eine vergleichbare Tätigkeit zu verweisen. Mit dieser Option hat der BU-Versicherer die Möglichkeit, die betroffene Person in eine vergleichbare Tätigkeit zu verweisen. In der Folge kann das bedeuten, dass ein Zahnarzt gezwungen ist, in einem Labor zu arbeiten. Unbedeutet ist dabei, dass er erhebliche Gehaltseinbußen hat. Das dies ein Finanzkonzept komplett verwerfen kann steht außer Frage. Wir beraten Sie gerne.

 

Unfallversicherung:
Die private Unfallversicherung leistet in der Regel für Unfälle des Versicherten weltweit. Ein Unfall definiert sich als einplötzlich und unfreiwillig von außen auf den Körper einwirkende Ereignis, welches zu einer Gesundheitsschädigung der Person führt. Der Versicherer zahlt im Leistungsfall eine Geldleistung. Diese kann eine Unfallrente oder eine einmalige Kapitalleistung sein.

Die Grundsumme der vereinbarten Invaliditätsleistung kann durch eine zusätzliche Progressionsklausel gesteigert werden, um den Versicherungsnehmer bei höheren Invaliditätsgraden finanziell besser abzusichern. Empfehlen lässt sich eine Progression von 225 oder 350 Prozent. Die Leistungen der verschiedenen Anbieter variieren deutlich. Es empfiehlt sich deshalb eine genaue Definierung des Versicherungsumfanges ein genauer Vergleich der Leistungen der verschiedenen Unfallversicherungen. Gerne unterstützen wir Sie hier.

 

Dread Disease Versicherung:
Eine Dread Disease Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von schweren Erkrankungen. Ein besonderer Vorteil der Dread Disease ist zum Beispiel, dass die Versicherungssumme auch dann ausbezahlt wird, wenn nach der Behandlung der Krankheit eine erneute Aufnahme der Arbeit möglich ist. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer muss aufgrund der Erkrankung nicht berufsunfähig sein, erhält aber dennoch die vereinbarte Leistung, welche in einer Summe, sofort nach der Diagnose, ausgezahlt wird.

Zu den abgesicherten Krankheitsbildern gehören beispielsweise Krebs, Multiple Sklerose, Arthritis, Parkinson, Lebererkrankungen, Tumorerkrankungen, Epilepsie und viele weitere Krankheiten, die zu einem erheblichen Einschnitt in den Lebensalltag führen. Neben den schweren Erkrankungen lassen sich aber auch Risiken versichern, die nicht direkt mit einer Erkrankung in Verbindung stehen, dafür aber dennoch Konsequenzen mit sich bringen. Dazu könnte der Herzinfarkt oder der Schlaganfall gezählt werden. Darüber hinaus werden auch diverse Unfallfolgen berücksichtigen.

 

 

Sachversicherungen

Sachversicherungen decken im Allgemeinen Schäden ab, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Wegnahme von Sachen (Gegenstände, Immobilien, Waren usw.) entstehen. Sie unterscheiden sich von den Personenversicherungen dadurch, dass sie nicht den Versicherungsnehmer selbst in seiner Gesundheit, seinem Leben oder seiner Arbeitskraft absichern, sondern einen sachlichen Bezug haben. 

Die Vielzahl an unterschiedlichen Sachversicherungen ist sehr groß. Davon sind aber nur eine handvoll zwingend notwendig, einige bieten einen zusätzlichen Schutz aber der Großteil sind nicht unbedingt nötig. Die Hausratversicherungen sind wohl die bekanntesten privaten und Sachversicherungen. Hausratsversicherungen übernehmen Schäden an der Wohnungseinrichtung, sie ist eine private Sachversicherung. Des Weiteren zählt die private Haftpflichtversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungen die Jeder haben sollte, auch wenn es keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung ist. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten und kann somit helfen Ihre Rechtsansprüche besser durchzusetzen.

Bei der Fragestellung welche Versicherungen bei Ihnen zwingend notwendig sind begleiten wir Sie als unabhängiger Versicherungsmakler und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein individuelles Absicherungskonzept.

 

Private Haftpflichtversicherung:
Die private Haftpflichtversicherung zählt mit zu den wichtigsten Versicherungen für Singles, Familien und Senioren und gehört in jedes Finanzkonzept. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit reicht aus, um einer anderen Person ungewollt einen Schaden zuzufügen. Abhängig von der Art des Schadens kann dieser unaufmerksame Moment hohe Kosten für Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Kommt es zu schwerwiegenden Personenschäden, bestehen oft lebenslange Zahlungsverpflichtungen.

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt in einem solchen Fall die Zahlung von Schadensersatzansprüchen durch fahrlässige Handlungen. Neben der Schadensregulierung trägt die private Haftpflichtversicherung auch die Kosten für die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Schadensersatzansprüchen und währt unberechtigte Ansprüche ab. Die Versicherungen leisten zudem Schadensersatz für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden. Familien mit kleinen Kindern sollten darauf achten, dass auch Schäden durch deliktunfähige Kinder eingeschlossen sind.

 

Hausratversicherung:

 

 

Wohngebäudeversicherung:

 

 

 

Pflegeversicherung

Die Soziale Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und wurde 1995 als eigenständiger Zweig (fünfte Säule) der Sozialversicherung in Deutschland eingeführt und ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) gesetzlich geregelt. Mit der Einführung der Pflegeversicherung verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern und dabei die öffentliche Finanzierung in einem engen Rahmen zu halten. Um dies zu gewährleisten, sollten die Leistungen der Pflegeversicherung nur einen ergänzenden Charakter haben (z.B. häusliche Pflege oder Pflegebereitschaft der Angehörigen). Somit ist die soziale Pflegeversicherung als eine nicht bedarfsdeckende Grundsicherung konzipiert.

Die gesetzlich konzipierte Lösung ist jedoch nur als „Teilkasko“ Versicherung zu sehen und deckt nicht im entferntesten die Kosten eines Pflegeplatzes. Dies ist einer der Gründe, warum wir unseren Kunden empfehlen frühzeitig Geld für den eventuell eintretenden Pflegefall beiseite zu legen oder sich durch eine Pflegeversicherung abzusichern.

Die private Pflegeversicherung funktioniert nach dem Prinzip der Kapitaldeckung: Jede Generation von Versicherten sorgt durch die Bildung von Alterungsrückstellungen frühzeitig für ihr mit dem Alter steigendes eigenes Pflegerisiko vor. Durch diese kapitalgedeckte Finanzierung für Pflegeausgaben werden keine Finanzierungslasten auf kommende Beitragszahlungsgenerationen verschoben. Vielmehr wird ein Kapitalstock zur Zukunftsvorsorge und Entlastung der nachfolgenden Generationen aufgebaut. Diese Kapitalbildung zahlt sich in der Zukunft aus: Sie stabilisiert die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung im Alter und macht die Privatversicherten von der sich ändernden Altersstruktur der Bevölkerung weitgehend unabhängig.

 

Pflegestufen:
Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit wird zwischen drei Pflegestufen (§15 SGB XI) unterschieden:

Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige): Dieser Pflegestufe werden solche Personen zugeordnet, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der tägliche Zeitaufwand für die notwendige Hilfe in der Pflegestufe I muss mindestens 90 Minuten betragen, wobei 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige): Dieser Pflegestufe werden solche Personen zugeordnet, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der tägliche Zeitaufwand für die notwendige Hilfe in der Pflegestufe II muss mindestens 3 Stunden betragen, wobei zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige): Dieser Pflegestufe werden solche Personen zugeordnet, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der tägliche Zeitaufwand für die notwendige Hilfe in der Pflegestufe III muss mindestens 5 Stunden betragen, wobei vier Stunden auf die Grundpflege entfallen.

 

Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind denen der sozialen Pflegepflichtversicherung nach Art und Umfang gleichwertig. Die Höhe der Leistungen hängt grundsätzlich vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab sowie davon, wo und durch wen die Pflege erfolgt. Je höher die Pflegestufe ist, desto höher sind in der Regel die Leistungen.

 

Kfz-Versicherung

Einen günstigsten und ausreichenden Versicherungsschutz für sein Kfz zu finden, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Zunächst muss geklärt werden, ob sich der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung empfiehlt oder ob eine normale Haftpflichtversicherung ausreichend ist. Zu den wichtigsten beitragsrelevanten Merkmalen gehören neben der gewünschten Versicherungsvariante, die schadensfreien Jahre des Fahrers, der Fahrzeugtyp, die Laufleistung pro Jahr und der Wohnort des Versicherungsnehmers.

Als unabhängiger Versicherungsmakler unterstützen wir Sie bei der Wahl der richtigen Kfz-Versicherung. Ganz gleich, ob es sich um einen gewöhnlichen PKW handelt, ein Motorrad, LKW oder Ihren Wohnwagen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

 

Haftpflichtversicherung:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und dient als Basisabsicherung für jeden Halter eines Kraftfahrzeugs. Der Leistungsumfang der Kfz-Haftpflicht ist nicht sehr groß. Versichert sind die Kosten von Schäden, welche man einer anderen Person im Straßenverkehr zufügt. Gemeint sind hier Personen-, Sach- und die so genannten Vermögensschäden, sowie Schmerzensgeld. Die Schäden am eigenen Auto oder Motorrad sind von der Kfz-Haftpflicht nicht geschützt und müssen bei einem Schadensfall vom Fahrzeughalter selbst getragen werden. Abgesichert werden können diese Schäden am eigenen Fahrzeug durch eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung.

 

Teilkaskoversicherung:
Die Teilkaskoversicherung ist eine als Zusatzversicherung für Ihr Kfz und versichert Schäden am eigenen Fahrzeug, sofern der Halter diese nicht selbst verschuldet hat. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Regulierung von kleineren Schäden wie Glasbruch, Feuer oder Diebstahl, aber auch Schäden durch höhere Gewalt oder Unfälle mit Tieren. Bei den meisten Versicherungen sind lediglich Kollisionen mit Haarwild abgesichert. Es ist deshalb darauf zu achten, um welche Tiere es sich handelt, da jede Versicherung andere Bedingungen hat. Um die Zahlbeiträge zu senken, kann man eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall oder eine Werkstattbindung vereinbaren. Über die Nachteile einer Werkstattbindung klären wir gerne auf.

 

Vollkaskoversicherung:
Die Vollkasko ist der All-Inclusive Schutz und empfiehlt sich vor allem für Neuwagen bis zu 3 Jahren. Der Leistungskatalog beinhaltet die Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich die Kosten der Schäden am eigenen Fahrzeug ab, auch bei selbstverschuldeten Unfällen oder Vandalismus.

 

Neben den genannten Versicherungen kann man zusätzlich noch einen Schutzbrief, eine Insassen-Versicherung und eine Verkehrsrechtschutzversicherung abschließen. Hier empfehlen wir allerdings genauestens die Notwendigkeit dieser Versicherungen zu prüfen. Eine Insassen-Unfallversicherung empfiehlt sich nur in den seltensten Fällen und eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte man eher über einen spezialisierten Rechtsschutzversicherer abschließen, als über seine Kfz-Versicherung.

 

 

 

Finanzierung

Als unabhängiger Finanzierungsberater haben wir Zugriff auf über 370 Banken (regionale und internationale Banken Versicherungen, Bausparkassen, KfW). Darunter befinden sich zum Beispiel die ING-DiBa Bank, DSL, Deutsche Bank, Targo Bank, Bank of Scotland, Deutsche Kreditbank, BHW, LBS, Münchener Hypothekenbank, Commerzbank, Württembergische sowie zahlreiche Volksbanken und Kreissparkassen.

Auch einige Versicherungen bieten inzwischen Baufinanzierungsmöglichkeiten an, wie die Allianz, Alte Leipziger, Axa, Deutsche Ring, Hannoversche Leben, Universa oder der Volkswohl Bund.

Für andere Finanzierungen wie Unternehmensfinanzierung, Umschuldung oder Privatkredit können inzwischen auch crowdfinanzierte Lösungen ein besserer Ansatz sein. Gerne beraten wir Sie auch in diesen Möglichkeiten.

 

Immobilienkauf, Beteiligungen oder private Finanzierungswünsche – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre indi­viduellen Bedürfnisse. Im Vorfeld klären wir die optimale Kombination mit schon beste­hen­den Finanzie­rungen, die Höhe des verfügbaren Eigenkapitals, die Dauer der Zinsfestschreibung und die Art der Tilgung. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihr persönliches Finanzierungskonzept.

 

Häufige Fragen unserer Kunden

Was kostet mich dieser Service?

Die Beratung ist grundsätzlich kostenlos. Wir erhalten von den jeweiligen Produktanbietern eine Art Vermittlercourtage. Diese ist in jedem Produkt als Kostengröße eingearbeitet. Dies bedeutet, dass diese auch bei Onlineportalen oder bei einer Bankberatung anfällt. Sie erhalten von uns aber keine gesonderte Rechnung.

Bekomme ich bessere Konditionen?

Durch einen großen Kundenstamm und dem Maklerstatus bekommen wir von den Versicherungsgesellschaften deutliche Preisnachlässe oder verbesserte Bedingungen. Diese Konditionen geben wir zu 100% an unsere Kunden weiter.

Ich habe nicht viel Geld. Macht für mich ein Finanzcoaching Sinn?

Gemäß unseren Grundsätzen wollen wir JEDEM ein Finanzcoaching ermöglichen. Natürlich sind die Möglichkeiten bei wenig Überschüssen eingeschränkt, aber auch hier haben wir Konzepte, die es auch einem Studenten, Teilzeitjobber oder Geringverdienern ermöglichenden den Grundstein für einen professionellen Vermögensaufbau zu legen.

Ich habe bereits Versicherungen und Geldanlagen.

Die meisten von unseren Kunden wurden bereits einmal beraten. Einige davon waren unzufrieden, andere haben sich nicht unabhängig beraten gefühlt oder wünschen eine Zweitmeinung. Gerne geben wir auch Ihnen ein unverbindliches Feedback zu Ihren Versicherungsverträgen oder Geldanlagen. Gemäß unserer Philosophie sagen wir Ihnen auch, wenn Sie bereits empfehlenswerte Produkte haben.

Fair.

Kein Zwang. Sie verpflichten sich zu gar nichts. Wir glauben daran, dass gute Arbeit zum Erfolg führt und lassen Ihnen jegliche Freiheit bis Sie ein gutes Bauchgefühl haben.

Kein 08/15. Unsere Konzepte sind individuell gestaltet und genau auf die Lebensziele, die aktuelle Situation und die finanziellen Möglichkeiten unserer Kunden abgestimmt.

Wir helfen Ihnen durch den Finanzdschun­gel

  • Bestandsanalyse
  • Altersvorsorgeberatung
  • Investmentberatung
  • Versicherungsoptimierung
  • Finanzcoaching
  • Finanzierungsberatung

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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Starten Sie noch heute mit uns in Ihre finanzielle Freiheit.

1

Erstgespräch

Im ersten Kennenlerngespräch definieren wir Ihre Ziele und Zukunftsvorstellungen. Daneben erstellen wir eine Bestandaufnahme und sichten gemeinsam Ihre aktuellen Geldanlagen oder Versicherungsverträge.

 

2

Konzeptberatung

Im zweiten Gesprächstermin präsentieren wir Ihnen unser Konzept für eine Optimierung ihrer finanziellen Situation. Es werden all Ihre Fragen geklärt und mögliche Änderungen definiert.

 

3

Individuelle Konzeptanpassung

Im nächsten Schritt werden Teile des Finanzkonzeptes umgesetzt um den ersten Schritt zu machen. Grundsätzlich ist aber unsere Finanzberatung ein Prozess der sich über 5-7 Termin hinwegziehen kann und natürlich auch regelmäßige Servicetermine.

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